Zuletzt geprüft: 2026-06-01
Dies ist eine maschinelle Übersetzung, die wir dir zur Vereinfachung anbieten. Rechtlich verbindlich ist die englische Fassung.
Dieser AVV gilt, sofern der Betreiber personenbezogene Daten im Auftrag eines Geschäftskunden (des Verantwortlichen) verarbeitet. Eine unterzeichnete Ausfertigung wird B2B-Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
Für die Dateien und Einsendungen, die deine Besucher über deine Drop-Seite senden, bist du (der Kunde) der Verantwortliche und Dropspot der Auftragsverarbeiter, der ausschließlich nach deinen dokumentierten Weisungen handelt.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich nach deinen dokumentierten Weisungen, einschließlich hinsichtlich Übermittlungen, es sei denn, das Recht schreibt etwas anderes vor — in diesem Fall teilen wir dir dies zuvor mit, sofern das Recht dies nicht verbietet. Alle Personen, die wir zur Verarbeitung der Daten berechtigen, sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Wir treffen geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen — Verschlüsselung bei der Übertragung, Zugriffskontrollen und Audit-Protokollierung — und unterstützen dich, soweit uns dies vernünftigerweise möglich ist, bei Anträgen betroffener Personen sowie bei deinen eigenen Pflichten in Bezug auf Sicherheit, die Meldung von Verletzungen und Datenschutz-Folgenabschätzungen.
Die Liste der genehmigten Unterauftragsverarbeiter wird Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt; Kunden werden über wesentliche Änderungen gemäß diesem AVV benachrichtigt.
Wir benachrichtigen betroffene Kunden unverzüglich und innerhalb von 72 Stunden, nachdem uns eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt geworden ist. Bei Beendigung geben wir die in deinem Auftrag verarbeiteten Daten zurück oder löschen sie. Das Vorgehen bei Vorfällen ist in einem internen Runbook festgehalten.
Um eine unterzeichnete Ausfertigung dieses AVV anzufordern oder bei jeder Frage zur Verarbeitung wende dich an privacy@dropspot.me. Die eingetragene Rechtsträgerin des Auftragsverarbeiters wird hier genannt, sobald die Gründung abgeschlossen ist — durch die Rechtsberatung vor dem Launch zu bestätigen.